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THW Flensburg
Gerätetest - Strom für die EXE PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Simonsen   
Donnerstag, den 02. September 2010 um 23:03 Uhr

2010_0830_Notstrom03Am Freitag morgen (3.9.10) gegen 9:00 starteten einige Kameraden der 2. Bergungsgruppe mit der "neuen" 200 kVA NEA zu einer ersten Ausbildungsübung.

Auf der EXE wurde die Möglichkeit der Fremdeinspeisung in ein bestehendes Stromnetz getestet. Da die EXE über ein eigenes Stromnetz innerhalb des Stadtnetzes zur Versorgung von Marktständen verfügt, konnten so bei evtl. auftretenden Störung Auswirkungen auf das restliche Netz ausgeschlossen werden.

Da aber auf der EXE schon einige Schausteller des vom 10.09.-19.09.10 stattfindenden Jahrmarktes ihre Plätze schon eingenommen haben, konnten nicht alle Möglichkeiten getestet werden.

Da eine Einspeisung in bestehende Stromnetze nur in Absprache mit dem örtlichen Energieversorger erfolgen darf, war auch ein Mitarbeiter der Stadtwerke Flensburg anwesend.

Vielen Dank an dieser Stelle an die Stadtwerke Flensburg für die gute Zusammenarbeit.

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 04. September 2010 um 11:02 Uhr
 
E.ON Hanse spendet THW Notstromaggregat mit 200 kVA PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Simonsen   
Dienstag, den 31. August 2010 um 17:22 Uhr

2010_0830_Notstrom01Am Montag, den 30.08.10 überreichte Dieter Haack, Leiter Technischer Netzservice Nord von E.ON Hanse, die Fahrzeugpapiere einer 200 kVA Netzersatzanlage (NEA) an den THW Landesbeauftragten Dierk Hansen.

Die NEA, auch Notstromaggregat genannt, löst nun die bisher im OV Flensburg verwendete 30 kVA NEA der 2. Bergungsgruppe von 1968 ab.

Damit steht dem THW Flensburg nun eines der leistungsstärksten Aggregate im Länderverband zur Verfügung. Dies war nötig geworden, da durch die Fachgruppe Wasserschaden/Pumpen die Anforderungen stark gestiegen waren. Allein die 10 E-Schmutzwasserpumpen (1.600 - 3.000 l/min.) haben im Betrieb einen großen Energiebedarf, der durch das alte Gerät nicht sichergestellt werden konnte. Aber nicht nur das Leistungsplus von 170 kVA , sondern auch die modernere Technik und besonders die deutlich geringere Geräuschemission erleichtern nun den Helfern im Einsatz die Arbeit.


Weitere Informationen:
Pressemeldung der E.ON Hanse unter:
http://www.eon-hanse.com/pages/eha_de/Presse/Pressemitteilungen/Aktuelle_Presse/Pressemitteilung.htm?id=1445509

2010_0830_Notstrom02

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 02. September 2010 um 12:35 Uhr
 
Einen Hamburger bitte! PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Simonsen   
Sonntag, den 22. August 2010 um 22:22 Uhr

Nicht einer, sondern einhundert Hamburger THW-Helfer/innen des OV HH-Nord fanden am vergangenen Wochenende den Weg in die Flensburger Unterkunft, um sich dort für drei Tage häuslich einzurichten. Mit dabei hatten Sie auch nahezu ihren gesamten Fuhrpark. Grund dafür war die jährliche Übung des OV HH-Nord, die dieses Jahr auf dem Gelände der "Beredskabsstyrelsen Teknisk Skole" in Tinglev statt fand.

Nach Auskunft der Hamburger Kameraden, verlief die Übung sehr erfolgreich. Vorhandenes Wissen konnte vertieft, Schwächen erkannt und somit für die Zukunft beseitigt werden. Alle Teilnehmer waren vom Trainingsgelände und den dort möglichen Übungsszenarien sehr beeindruckt.

Am Abend fand die Übung dann einen gemütlichen Ausklang bei Bratwurst und Getränken am Lagerfeuer, um das Geübte noch einmal Revue passieren zu lassen. Hierzu waren auch die Kameraden aus Flensburg, die nicht an der Übung teilgenommen hatten, herzlich eingeladen. Hierfür noch einmal ein großes Dankeschön nach Hamburg.

 

Belagerter Hofplatz

Bild: "Belagerter Hofplatz"

 

Weitere Informationen unter:

http://www.thw-hamburg-nord.de/

http://www.brs.dk/brts/
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 24. August 2010 um 21:09 Uhr
 
Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe   
Mittwoch, den 18. August 2010 um 19:00 Uhr
vom: 17.08.2010

Auswirkungen auf die freigestellten Helfer für den Zivil- und Katastrophenschutz nach § 13a WPflG / § 14 ZDG

Die Dauer des Grundwehrdienstes und des Zivildienstes wird von neun Monaten auf sechs Monate abgesenkt. Dies hat auch Auswirkungen auf die Wehrdienst- bzw. Zivildienstausnahme der Freistellung nach § 13a WPflG bzw. § 14 ZDG (Zivildienstgesetz). Für den Dienst im Zivil- und Katastrophenschutz freigestellte Helfer müssen ab dem 01.12.2010 nur noch vier Jahre Dienst leisten, anstelle der bisherigen sechs Jahre. Diese Änderung wurde mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 beschlossen (WehrRÄndG 2010, BGBl I, S. 1052).

Zum 01.12.2010 werden zudem Übergangsregelungen (§ 53 Abs. 3 WPflG n.F. bzw. § 81 Abs. 5 ZDG n.F.) eingeführt. Danach sind Helfer, die sich nach alter Rechtslage zu einer sechsjährigen Mitwirkung verpflichtet haben, auf einen entsprechenden Antrag hin aus der Verpflichtung zu entlassen, wenn sie am 30.11.2010 oder später die neu vorgesehene vierjährige Mitwirkungsdauer erbracht haben. Das vom Gesetz vorgesehene Antragsverfahren macht es erforderlich, dass in jedem Einzelfall geprüft wird, ob die neue Mindestverpflichtungszeit von vier Jahren erbracht worden ist. Bei der Prüfung ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit genehmigte Unterbrechungen der Mitwirkung (z.B. durch Sonderurlaub) auf die Mitwirkungsdauer anzurechnen sind. Hierfür gilt, wie bereits nach alter Rechtslage, dass von der zuständigen Behörde genehmigte Unterbrechungen von bis zu sechs Monaten auf die Verpflichtungszeit anzurechnen sind.

Der Antrag ist über die Organisation, in der die Mitwirkung erbracht wird, an die zuständige Behörde zu stellen. Zuständig wird in der Regel (außer bei einem Hauptwohnsitzwechsel oder Organisationswechsel des Helfers oder einer behördlichen Umorganisation) die Behörde sein, gegenüber der die Verpflichtungserklärung abgegeben wurde.

Aber Vorsicht: Stellt ein Helfer die Mitwirkung vor dem auf seinen Antrag hin festgesetzten Zeitpunkt ein oder ohne einen Antrag gestellt zu haben, ist von fehlender Mitwirkung auszugehen. Die Pflicht des Helfers, den Grundwehr- bzw. Zivildienst abzuleisten, ist dann nicht erloschen. Er ist an das örtlich zuständige Kreiswehrersatzamt (KWEA) bzw. das Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) zurückzumelden und steht für die Ableistung des (nunmehr) sechsmonatigen Grundwehr- bzw. Zivildienstes zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

 
Dienstplanänderung (nur für Zugtrupp und Gruppenführer) PDF Drucken E-Mail

Zusätzliche Dienste für das Jahr 2010 nur für Ausbildung im Zug (Zugtrupp und Gruppenführer / Vertreter):

Datum Titel Veranstaltungsort Stadt Kategorie
20.07.2010
19.00 Uhr - 23.00 Uhr
Ausbildung im Zug THW OV Flensburg Flensburg Zugtrupp & Gruppenfüher
28.09.2010
19.00 Uhr - 23.00 Uhr
Ausbildung im Zug THW OV Flensburg Flensburg Zugtrupp & Gruppenfüher
26.10.2010
19.00 Uhr - 23.00 Uhr
Ausbildung im Zug THW OV Flensburg Flensburg Zugtrupp & Gruppenfüher
30.11.2010
19.00 Uhr - 23.00 Uhr
Ausbildung im Zug THW OV Flensburg Flensburg Zugtrupp & Gruppenfüher
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 18. Juli 2010 um 12:42 Uhr
 
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